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AGB

 

 

I. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise

Ãœberlassung von Bankett-  oder Saalräumen, Hotelzimmer einschließlich

der hierzu gehörigen Nebenflächen, sowie alle damit zusammenhängenden weiteren

Leistungen und Forderungen durch das Landhotel Sickinger Hof an den Kunden. Kunde im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Vertragspartner des Landhotels Sickinger Hof.

 

II. Vertragsabschluss

Der Vertrag über die oben genannten Räumlichkeiten kommt durch die schriftliche

Annahme eines entsprechenden Antrages des Kunden durch das Landhotel Sickinger Hof

zustande. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landhotel Sickinger Hofes. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Eine Unter- oder Weitervermietung der Veranstaltungsräume bedarf der schriftlichen

Genehmigung des Landhotel Sickinger Hofes.

 

III. Preise / Zahlungsmodalitäten

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Liegt zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsdatum ein Zeitraum von mehr

als vier Monaten, so behält sich das Landhotel Sickinger Hof das Recht, Preisänderungen bis höchstens 10% vorzunehmen. Preisänderungen werden nur vorgenommen, um

sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. Sonstige Kostensteigerungen sind

insbesondere das tarifliche Ansteigen von Angestelltenvergütungen, gestiegene

Kosten für Heizung, Strom und Wasser, Steuererhöhungen oder gestiegene Kosten

für Lieferanten. Auf Wunsch wird hierüber Rechnung gelegt. Liegt die Preiserhöhung

nicht unerheblich über der Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, so ist

der Kunde zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.

Die Rechnungen des Landhotel Sickinger Hof sind binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Überschreitung dieser Zahlungsfrist ist das Landhotel Sickinger Hof berechtigt, Zinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Landhotel Sickinger Hof des einen höheren Schadens vorbehalten.

Das Landhotel Sickinger Hof ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter

Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine

angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten

Gesamtpreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine

werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber

einer Forderung des Landhotel Sickinger Hof aufrechnen.

 

IV. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Eine Änderung der Teilnehmerzahl bei Abgabe von Speisen aller Art muss

spätestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung übermittelt

worden sein. Das Landhotel Sickinger Hof wird sich bemühen, bei jeder Abweichung der

Teilnehmerzahl nach oben eine wunschgemäße Versorgung bereitzustellen,

allerdings kann eine Garantie hierfür nur übernommen werden, soweit die

Abweichung nach oben 2% der ursprünglichen Teilnehmerzahl nicht übersteigt.

Höhere Abweichungen können von dem Landhotel Sickinger Hof verbindlich nur verlangt werden, wenn dieses vorher seine Zustimmung erklärt hat. Bei Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl

unter der dem Landhotel Sickinger Hof spätesten drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilten Teilnehmerzahl, so wird die mitgeteilte Teilnehmerzahl berechnet.

Abweichungen nach unten werden auch bei fristgemäßer vorheriger Ankündigung

nur bis maximal 5% berücksichtigt. Bei Abweichungen nach unten, die dem Landhotel

Sickinger Hof nicht innerhalb der oben genannten Frist mitgeteilt wurden, wird die

ursprünglich bestelle Anzahl der Speisen in Rechnung gestellt. Verschieben sich ohne

vorherige schriftliche Zustimmung des Landhotel Sickinger Hofes die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Landhotel Sickinger Hof zusätzlich Kosten der Leistungsbereitstellung in Rechnung stellen.

 

V. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht

mitbringen. Sonderfälle sind mit der Bankettabteilung zu vereinbaren. In vereinbarten

Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bankettabteilung.

 

VI. Konferenzräume

Reservierte Konferenzräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich

vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten

Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bankettabteilung.

 

VII. Abbestellung/Rücktritt des Kunden

Soweit eine anderweitige Vergabe der vertraglich gebuchten Leistungen nicht

möglich ist, werden bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern,

Bankett-/Konferenzräumen und Arrangements folgende Preise als pauschalierter

Schadensersatz in Rechnung gestellt:

a) Um- bzw. Abbestellung 120 Tage oder mehr vor Ankunft:

keine Kosten

b) 60 bis 119 Tage vor Ankunft:

20% der vereinbarten Leistungen

c) 59 bis 30 Tage vor Ankunft:

40% der vereinbarten Leistungen

d) 21 bis 29 Tage vor Ankunft

60% der vereinbarten Leistungen

e) 28 bis 4 Tage vor Ankunft

80% der vereinbarten Leistungen

f) 3 oder weniger Tage vor Ankunft:

100% der vereinbarten Leistungen

 

Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x

Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste

3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

Die Berechnung des Getränkekonsums basiert auf einem Durchschnittswert

von 9,00 €/Gast.

Dem Landhotel Sickinger Hof und dem Kunden bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. niedrigeren Schaden dem Landhotel Sickinger Hof nachzuweisen.

 

VIII. Gültigkeit eines geschlossenen Vertrages

Eine Leistung braucht nur dann vom Landhotel Sickinger Hof erbracht werden, wenn ein

unterschriebener Vertrag dem Landhotel Sickinger Hof mindestens 6 Wochen vor

Veranstaltungsbeginn erreicht. Bei kurzfristig abgesprochen Veranstaltungen können

kürzere Zeiten vereinbart werden, insofern der service- und küchentechnische Ablauf

von Seiten des Landhotel Sickinger Hof nicht gefährdet wird. Sollte kein unterschriebener

Vertrag das Landhotel Sickinger Hof vor Veranstaltungsbeginn erreichen, ist das Landhotel Sickinger Hof berechtigt, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden dem Besteller entstandene Warenkosten in Rechnung gestellt.

 

IX. Rücktrittsrecht des Landhotel Sickinger Hof

Geht eine in den Zahlungsmodalitäten verlangte Vorauszahlung nicht innerhalb von

zwei Wochen nach Anforderung auf dem Konto des Landhotel Sickinger Hof ein, so ist das Hotel Muster zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Zeitungsanzeigen, Einladungen zu nicht gesellschaftlichen Veranstaltungen, z.B.

Vorstellungsgespräche oder Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der

vorherigen Zustimmung der Bankettabteilung des Landhotel Sickinger Hof. Erfolgt eine

Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentlich Interessen des

Landhotel Sickinger Hof beeinträchtigt, so hat das Landhotel Sickinger Hof das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde wird, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist, alles tun, um innere und

äußere Störungen zu vermeiden. Hat das Landhotel Sickinger Hof begründeten Anlass zu der Annahme, dass die vom Kunden vorgesehene Veranstaltung, z.B. Aufgrund ihres

politischen Charakters, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den

Ruf des Landhotel Sickinger Hof zu gefährden droht, kann das Landhotel Sickinger Hof vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Landhotel Sickinger Hof über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Kunden nicht hinreichend informiert worden ist.

Das Landhotel Sickinger Hof ist ferner berechtigt, aus anderen wichtigen, sachlich

gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Einen solchen Grund stellt

beispielsweise eine unberechtigte Unter- oder Weitervermietung überlassener

Räume durch den Kunden dar. Das Landhotel Sickinger Hof hat die Ausübung des

Rücktrittsrechts dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Bei berechtigtem Rücktritt von

Landhotel Sickinger Hof entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen das Landhotel Sickinger Hof.

Wird der Rücktritt von Landhotel Sickinger Hof durch eine vertragswidrige, schuldhafte

Pflichtverletzung des Kunden herbeigeführt, so kann das Landhotel Sickinger Hof unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer VII aufgeführten Beträge als pauschalisierten

Schadenersatz geltend machen. Dem Landhotel Sickinger Hof und dem Kunden bleibt der Beweis eines höheren oder niedrigeren Schadens unbenommen.

 

X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Soweit keine vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von

Mitarbeitern des Landhotel Sickinger Hof vorliegen, übernimmt das Landhotel Sickinger Hof keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen oder Exponaten des Kunden oder der Tagungs- bzw. Hotelgästen.

Die mitgebrachten Gegenstände oder Exponaten befinden sich in Gefahr des

Kunden in ihm zugewiesenen Räumlichkeiten und sind sofort nach Beendigung der

Veranstaltung zu entfernen.

Unterbleibt die unverzügliche Entfernung, so ist das Landhotel Sickinger Hof berechtigt,

Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen. Verbleiben die

Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Landhotel Sickinger Hof für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenen

Materialien, einschließlich solcher Gegenstände, die von Firmen gemietet und in den

Räumen des Landhotel Sickinger Hof verbracht wurde, erfolgt ebenfalls zu Lasten des Kunden.

Hinsichtlich der Haftung des Landhotel Sickinger Hof für eingebrachte Sachen von

Beherbergungsgästen wird ausdrücklich auf die gesetzlichen Bestimmungen der §

701 u. 702 BGB verwiesen. Die Schadenersatzansprüche nach § 701 u. 702 BGB

erlöschen, sofern Schäden nicht unverzüglich angezeigt werden.

 

XI. Sonstige Haftung des Landhotel Sickinger Hof

Die Haftung des Landhotel Sickinger Hof ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf die Haftung und Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Leistungstypisch ist insbesondere der Bereich, bei dem der Kunde der Fachkenntnis und Kompetenz des Landhotel Sickinger Hof und seiner Angestellten ein besonderes Vertrauen entgegenbringt. Die Haftung des Landhotel Sickinger Hof ist bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Benutzung eines vom Landhotel Sickinger Hof zur Verfügung gestellten KFZ- Stellplatzes durch den Kunden oder die Gäste und bei der Ausführung von Weckaufträgen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gleiches gilt für die Behandlung von Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden oder die Gäste. Obige Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche, als auch für deliktische Haftung.

 

 

XII. Haftung des Kunden für Beschädigungen

Der Kunde haftet für alle Schäden (Beschädigung oder Verlust) an Gebäuden oder

Inventar, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zumindest leicht fahrlässig

verursacht werden. Entstehen Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder

sonstigen Dritten aus dem Bereich des Kunden, so ist der Kunde berechtigt und

verpflichtet, dem Landhotel Sickinger Hof entstandenen Schäden im Rahmen eigener

Ersatzansprüche zugunsten des Landhotel Sickinger Hof im eigenen Namen geltend zu machen. Das Landhotel Sickinger Hof kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen. Es obliegt dem Kunden, für die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

geregelte Haftpflicht entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Landhotel Sickinger Hof kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.

 

Das Anbringen von Dekorationsmaterial und die Befestigung von Exponate ist nur in

Absprache mit der Bankett-Abteilung des Landhotel Sickinger Hof gestattet. Eingebrachte

Dekorationsmaterial und eingebrachte Exponate müssen feuerpolizeilichen

Anforderungen entsprechen. Das Landhotel Sickinger Hof ist berechtigt, einen behördlichen Nachweis hierüber zu verlangen. Das Landhotel Sickinger Hof ist ferner berechtigt, die Anbringung von Dekorationsmaterial und Aufstellung von Exponaten abzulehnen, wenn diese den feuerpolizeilichen Anforderungen oder der Statik nicht entsprechen bzw. wenn sonstige Sachschäden zu befürchten sind.

XIII. Störungen an technischen Einrichtungen

Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen

werden, soweit möglich sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von

Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten

Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Landhotel Sickinger Hof bleiben hiervon unberührt.

 

XIV. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen

der Schriftform. Gleiches gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Landhotel Sickinger Hof. Ausschließlicher

Gerichtsstand- auch Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen

Verkehr der Sitz des Landhotel Sickinger Hof. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Landhotel Sickinger Hof. Gleiches gilt gemäß § 38 Ab. 3 Nr. 2 ZOB für den Fall, dass die Klagewege in Anspruch nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Falls Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder werden oder der

Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind

diejenigen Bestimmungen zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen

Bestimmungen am nächsten kommen. Im Falle von Lücken ist diejenige Bestimmung

zu vereinbaren, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrages

vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

 

 

RESERVIERUNG
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ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Donnerstag
ab 16 Uhr - 19 Uhr  

Sonntag ab 12 Uhr - 19 Uhr

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​An folgenden Tagen bleibt unser Restaurant wegen einer geschlossenen Gesellschaft geschlossen:

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Kontakt

 

Landhotel Sickinger Hof

Tel: + 49 (0) 6227 - 831 0

Mail: info@sickinger-hof.de
Web: www.sickinger-hof.de

 

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