
Restaurant geöffnet
Unsere Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag , Mittwoch und Donnerstag ab 12 Uhr - 20 Uhr
Sonntag ab 12 Uhr - 19 Uhr
Freitag und Samstag öffnen wir gerne für Tagungen und Feierlichkeiten
Take away Gerichte am Fenster werden weiterhin angeboten!
Auszug aus der Internetseite des Gesundheitsamtes Rhein Neckar:
Nach dem Infektionsschutzgesetz tritt die Bundesnotbremse erst außer Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 100 unterschreitet. Sofern die Inzidenz weiterhin unter dem Schwellenwert von 100 liegt, könnte frühestens am Montag, 17.05.2021, eine entsprechende Feststellung durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Bundesnotbremse tritt dann am übernächsten Tag außer Kraft – das ist also frühestens Mittwoch, 19.05.2021. Mit diesem Tag tritt dann auch für den Rhein-Neckar-Kreis der Öffnungsschritt 1 (§ 21 Abs. 1 CoronaVO) in Kraft. Öffnungen sind im Rhein-Neckar-Kreis damit also frühestens ab dem 19.05.2021 möglich; vorher gilt die Bundesnotbremse nach § 28b IfSG, sowie die entsprechenden Regelungen der CoronaVO.
Mittwoch, Freitag und Samstag
Öffnen wir auf Anfrage für Tagungen und Gesellschaften.
RESERVIERUNG
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag
ab 12 Uhr - 19 Uhr
Sonntag ab 12 Uhr - 19 Uhr
An folgenden Tagen bleibt unser Restaurant geschlossen:
16.05.22
Am 17.05.22
öffnen wir ab 16 Uhr
Feiern Sie Geburtstag?
Ab 4 Gerichten liefern
wir gerne!
An Sonn- und Feiertagen
ist eine Lieferung leider
nicht möglich!
Kontakt
Landhotel Sickinger Hof
Tel: + 49 (0) 6227 - 831 0
Mail: info@sickinger-hof.de
Web: www.sickinger-hof.de

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