Für unvergesliche Momente
Sie feiern Geburtstag, ein Jubiläum, goldene Hochzeit, Taufe oder ein Firmenfest? Dann freuen wir uns, Ihr Fest ausrichten zu dürfen!
Unsere kleine historische „Burganlage“ bietet für jede Feier mit bis zu 120 Gästen den passenden Rahmen. Auch für Betriebsfeiern ist der Sickinger Hof eine gute Adresse.
Einzelheiten wie Deko – die Sie übrigens bei uns ausleihen können – sowie Bestuhlung, Menüfolge oder Rahmenprogramm besprechen wir am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Damit auch Allergiker das Festmenü genießen können, beziehen wir bei der Planung unseren Küchenchef mit ein.
CORONA KRISE:
Nun ist die Verordnung da! Leider nicht zu unserer aller Zufriedenheit!
Unten können Sie sich die Verordnung öffnen und selbst entscheiden, ob Sie Ihre Feierlichkeit durchführen möchten oder ob Sie diese auf ein anderes Datum verlegen möchten!
Wir haben für jede Ihrer Entscheidungen Verständnis und werden Ihnen keine Stornogebühren
berechnen!
Es tut uns sehr leid, Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln zu können.
Die ersten Feierlichkeiten wurden bereits im engsten Familienkreis
durchgeführt und waren sehr schön.
Corona Verordnung private Veranstaltungen:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung private Veranstaltungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 12. Juni 2020.